Was kostet ein Sicherheitsdienst?
Tarifvertrag Sicherheitsdienst
Hausrechtsmaßnahmen im Sicherheitsdienst
Der eine oder andere Security dürfte und sollte sich mit dem Hausrecht bereits bestens auskennen. Hausregeln werden immer dann erwähnt, wenn Sicherheitspersonal etwas verbieten oder durchsetzen muss. In solchen Fällen wird meist vom sogenannten Hausrecht Gebrauch gemacht und weitere Maßnahmen können durchgesetzt werden. Das Hausrecht bezeichnet das Recht, bestimmte zuvor festgelegte Regeln, auch übertragene, auf dem eigenen Grundstück durchzusetzen. Dies ist wichtig, wenn Personen vertrieben oder anderweitig zurückgehalten oder der Örtlichkeit entfernt werden müssen, um die Sicherheit und Unversehrtheit des Eigentums zu gewährleisten.
Was das Hausrecht ist, welche Grundlagen es für Security gibt, dieses überhaupt anzuwenden, wird im folgenden beschrieben. Dabei sollen vor allem wichtige Grundlagen vermittelt werden, die für Security im Sicherheitsdienst von Bedeutung sind. Praktisches Wissen welches durch die Sicherheit bzw. den Security aktiv angewandt wird und unbedingt verinnerlicht werden sollte.
Was genau ist eigentlich das Hausrecht?
Das Hausrecht als solches gibt es im BGB oder StGB nicht. Der Begriff existiert in dieser Form einfach nicht und steht auch so in keinem Gesetzestexten. Vielmehr setzt sich das allseits bekannte Hausrecht aus Eigentums- und Besitzrechten zusammen. Diese richtig angewandt, ergeben dann das umgangssprachliche Hausrecht, welches gerade für Security von entscheidender Bedeutung ist. Nur mit dem Hausrecht ist es Sicherheitsdiensten und dessen Security möglich, die aufgestellten Regeln auch effektiv und aktiv umzusetzen.
Der erste ist § 903 BGB, der die Befugnisse des Eigentümers regelt. Dies zeigt sehr deutlich und nachvollziehbar, dass der Eigentümer mit seinem Eigentum machen kann, was er will, also auch andere ausschließen kann. Der Eigentümer kann über sein Eigentum frei verfügen, solange er nicht gegen geltendes Recht verstößt. Es gibt einen Unterschied zwischen Eigentümer und Besitzer. Zum Beispiel gehört dem Eigentümer das Gebäude und der Betreiber der Bäckerei ist nur der aktuelle Besitzer. Grundsätzlich wird das Hausrecht nur von dem bestimmt, der berechtigt ist, die entsprechenden Regeln festzulegen und durchzusetzen.
Hausrecht und Selbsthilfe des Besitzers / Besitzdieners
Wenn jemand versucht, dem Besitzer seinen Besitz zu entreißen, ist dies eine verbotene Eigenmacht. Genau dagegen dürfen sich Besitzer und Besitzdiener erwehren. Der Besitzer hat das Hausrecht und setzt seine Regeln durch, oder lässt es durch einen Besitzdiener durchsetzen. für Sicherheitsdienste ist der § 858 – Verbotene Eigenmacht von Bedeutung, genau wie auch § 859 – Selbsthilfe des Besitzers bzw. § 855 - Selbsthilfe des Besitzdieners. Hier darf der Besitzer oder Besitzdiener (Sicherheitsdienst) mit der Sache jederzeit nach eigenem Ermessen umgehen und seine Regeln durchsetzen. Notfalls sogar mit entsprechender Gewalt.
Warum das Hausrecht für Security wichtig ist
Es ist daher wichtig für Security, die Grundlagen der §230, 855,858,859,860,861,862 BGB zu verstehen, zu verinnerlichen und sich die relevanten Passagen zu merken. Nur mit dieser Grundlage können Security im Alltag an der Tür, auf einem Event oder auf einer Messe Handlungsfähig und Rechtssicher sein.