Qualifikation unserer Security Mitarbeiter

Alle im Sicherheitsdienst beschäftigten Security benötigen mindestens eine Unterrichtung nach §34a als Qualifikation der Gewerbeordnung um in einer Sicherheitsfirma im Rahmen einer Bewachung tätig werden zu dürfen, so auch bei der S.U.K Sicherheit. Die sogenannte Unterrichtung ist dabei das Mindestmaß an Voraussetzung. Im folgenden sehen Sie die Unterschiede an Qualifikationen im Sicherheitsgewerbe. Außerdem muss eine Zuverlässigkeit (Zur Überprüfung der Zuverlässigkeit holt die Behörde nach § 9 I 2 BewachV eine unbeschränkte Auskunft nach § 41 I Nr. 9 BZRG ein. Ferner werden Auskünfte bei der Polizei aus dem polizeilichen Informationssystem angefordert, die Einblicke in laufende bzw. eingestellte Ermittlungsverfahren gestatten) durch die Ordnungsbehörde vor beginn der Auszuübenden Tätigkeit geprüft werden. 

Unterrichtung nach §34a der GewO

Inhalte der 40 Stündigen Unterrichtung:

1. Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht
2. Datenschutzrecht
3. Bürgerliches Gesetzbuch
4. Straf- und Strafverfahrensrecht Umgang mit Waffen
5. Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste
6. Umgang mit Menschen insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt und
7. Grundzüge der Sicherheitstechnik.

Zweck der Unterrichtung ist es, die im Bewachungsgewerbe tätigen Personen mit den rechtlichen Vorschriften und fachspezifischen Pflichten und Befugnissen sowie deren praktischer Anwendung vertraut zu machen

Die Unterrichtung erfolgt mündlich. Der Security muss über die zur Ausübung der Tätigkeit und zum Verständnis des Unterrichtungsverfahrens unverzichtbaren deutschen Sprachkenntnisse, mindestens auf dem Kompetenzniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens verfügen. Die Unterrichtung hat mindestens 40 Unterrichtsstunden.

Die Arbeit im Öffentlichen Raum, z.B. als City Streife, Türsteher, ÖPNV ist mit der Qualifikation Unterrichtung nicht erlaubt.

Nachteile der Unterrichtung:
Der Security ist für ein Sicherheitsunternehmen nicht in allen Bereichen einsetzbar, daher läuft die Beschäftigung meist auf monotone und schlechter bezahlte Aufgaben hinaus, weil eben bei der Unterrichtung auch die fachliche Kompetenz fehlt.

Qualifikation durch Weiterbildung
 

Sachkundeprüfung nach §34a der GewO

Inhalte der Sachkundeprüfung:

1. Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht
2. Datenschutzrecht
3. Bürgerliches Gesetzbuch
4. Straf- und Strafverfahrensrecht Umgang mit Waffen
5. Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste
6. Umgang mit Menschen insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt und
7. Grundzüge der Sicherheitstechnik.

Bei der Sachkundeprüfung muss eine Schriftliche Prüfung als auch eine Mündliche Prüfung über die Inhalte vor der IHK abgelegt werden. Die Grundpfeiler sind der Unterrichtung im wesentlichen gleich, jedoch ist der Lernstoff im Umfang vertieft.

Ein Security mit der erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung nach §34a der GewO hat nun die Möglichkeit als Türsteher, Citystreife, Ladendetektiv oder im ÖPNV (Öffentlicher Raum) eingesetzt zu werden.

Vorteile der Sachkundeprüfung:
Wie oben genannt, sind die Einsatzmöglichkeiten für den Mitarbeiter größer. Zudem wird die Qualifikation "Sachkunde" durch viele Sicherheitsunternehmen als auch durch den Allgemeinverbindlichen Tarifvertrag durch einen höheren Stundenlohn honoriert. Der Sicherheitsmitarbeiter ist Rechtssicher in der Ausführung seiner Aufgaben.

 

Hinweis zur Unterrichtung nach §34a der GewO: Die Lehrveranstaltungen werden in deutscher Sprache abgehalten, daher müssen die Teilnehmer über die erforderlichen Deutschkenntnisse verfügen. (§3 Abs. 1 BewachV). Bei ungenügenden Sprachkenntnissen erfolgt ein Ausschluss aus dem Lehrgang bzw. kann die Bescheinigung nicht erteilt werden.
Der Unterrichtungsnachweis wird bei einem nicht bestandenen Test und/oder bei Fehlzeiten verweigert. Es werden jeden Tag ein bis zwei Verständnistests geschrieben.Es besteht eine 100-prozentige Anwesenheitspflicht!Die zu unterrichtende Person muss sich am ersten Tag des Unterrichtungsverfahrens durch ein gültiges Dokument ausweisen. Erfolgt dies nicht, wird sie vom Lehrgang ausgeschlossen.(Quelle IHK)