Aufzugsbefreiung · TRBS 3121 · 24/7

Aufzugsbefreiung in Kassel & Nordhessen

S.U.K. Sicherheit GmbH übernimmt die rechtssichere Aufzugsbefreiung für Gebäudebetreiber in Kassel und Nordhessen – rund um die Uhr, nach TRBS 3121, mit §34a-qualifiziertem Personal und dokumentierter Reaktionszeit unter 30 Minuten.

< 30 Minuten
Reaktionszeit
24/7 Notruf
erreichbar
TRBS 3121
konform
§34a GewO
geprüftes Personal
ISO 9001
zertifiziert

Was ist Aufzugsbefreiung?

Wenn ein Aufzug zwischen zwei Etagen stoppt und die Türen sich nicht öffnen, sitzen die eingeschlossenen Personen fest – oft verunsichert, manchmal in Panik. Aufzugsbefreiung bedeutet: qualifiziertes Personal kommt innerhalb kürzester Zeit, öffnet die Türen manuell nach vorgeschriebenem Verfahren und bringt die betroffene Person sicher heraus.

Das klingt einfach. Ist es aber nur dann, wenn es im Voraus organisiert ist: mit einem dokumentierten Befreiungsplan, ausgebildetem Personal und einer erreichbaren Notrufstelle – rund um die Uhr, auch nachts, am Wochenende und an Feiertagen.

📒 Rechtliche Grundlage

TRBS 3121 & Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Die TRBS 3121 (Technische Regel für Betriebssicherheit) schreibt vor: Gebäudebetreiber sind verpflichtet, eine funktionsfähige Notrufanlage vorzuhalten, ein dokumentiertes Befreiungsverfahren zu erstellen und sicherzustellen, dass eingeschlossene Personen innerhalb von 30 Minuten befreit werden können. Die Haftung liegt beim Gebäudebetreiber – nicht beim Aufzughersteller, nicht bei der Hausverwaltung und nicht beim Aufzugsprüfer.

Achtung Haftungsrisiko: Wer keinen organisierten Befreiungsservice nachweisen kann, riskiert bei einem Vorfall empfindliche Bußgelder sowie zivilrechtliche Schadensersatzforderungen – besonders wenn Personen durch verzögerte Befreiung Gesundheitsschäden erleiden. Ein Jahresvertrag mit S.U.K. Sicherheit GmbH schafft rechtssichere Dokumentation.

Reaktionszeit unter 30 Minuten – garantiert

<30 Minuten

TRBS 3121-konforme Reaktionszeit

Unsere mobilen Einsatzteams sind in Kassel und der gesamten Region Nordhessen stationiert. Jeder Einsatz wird zeitgestempelt dokumentiert – damit Sie als Betreiber die gesetzlich geforderte Nachweispflicht jederzeit erfüllen.


So läuft eine Aufzugsbefreiung ab

Von der Alarmierung bis zur sicheren Befreiung folgen wir einem klar strukturierten, nach TRBS 3121 dokumentierten Ablauf:

Notruf geht ein

Die eingeschlossene Person betätigt den Notrufknopf im Aufzug. Unsere Leitstelle ist 24/7 besetzt und nimmt den Alarm sofort entgegen. Standort und Aufzugsnummer werden automatisch übermittelt.

Einsatz wird ausgelöst

Innerhalb von Sekunden wird das nächste verfügbare Einsatzteam alarmiert. Die Anfahrtsdauer ist durch unsere regionalen Standorte in Kassel und Nordhessen auf ein Minimum reduziert.

Befreiung vor Ort

Das Einsatzteam öffnet die Aufzugstür nach vorgeschriebenem manuellem Verfahren, sichert die Öffnung und begleitet die betroffene Person sicher aus dem Aufzugsschacht. Bei Bedarf wird der Rettungsdienst hinzugezogen.

Dokumentation & Meldung

Jeder Einsatz wird mit Zeitstempel, Einsatzdaten und Maßnahmenprotokoll vollständig dokumentiert. Der Aufzug wird bis zur Freigabe durch den Fachbetrieb gesperrt. Sie erhalten einen Bericht innerhalb von 24 Stunden.


Wer braucht einen Aufzugsbefreiungsservice?

Jeder Betreiber eines Personenaufzugs ist nach BetrSichV § 4 verpflichtet, die Sicherheit seiner Aufzugsanlage zu gewährleisten – einschließlich der Befreiung eingeschlossener Personen. Das betrifft insbesondere:

🏠
Wohn- & Mietshäuser Hausverwaltungen und Eigentümer mit Personenaufzügen
🏢
Bürogebäude Gewerbeimmobilien, Verwaltungsgebäude, Co-Working
🏥
Pflegeheime & Kliniken Besonders kritisch: eingeschränkt mobile Personen
🏨
Hotels Durchgehender Betrieb erfordert 24/7-Erreichbarkeit
🏪
Einkaufszentren Hohes Publikumsaufkommen, mehrere Aufzüge
🏭
Industriekomplexe Lasten- und Personenaufzüge im Schichtbetrieb

Häufige Fragen zur Aufzugsbefreiung

Was schreibt TRBS 3121 für Gebäudebetreiber vor?

Die TRBS 3121 verpflichtet Betreiber, eine funktionsfähige Notrufanlage vorzuhalten, ein dokumentiertes Befreiungsverfahren zu erstellen und sicherzustellen, dass Personen innerhalb von 30 Minuten befreit werden. Verantwortlich ist der Gebäudebetreiber.

Wie schnell muss eine Aufzugsbefreiung erfolgen?

Nach TRBS 3121 innerhalb von 30 Minuten nach Alarmierung. S.U.K. Sicherheit GmbH garantiert diese Reaktionszeit im gesamten Einsatzgebiet – mit vollständiger Zeitstempeldokumentation für Ihre Nachweispflicht.

Was darf eine Sicherheitsfirma bei der Aufzugsbefreiung?

Sachkundig ausgebildetes Personal darf die manuelle Türöffnung nach Befreiungsverfahren durchführen, die eingeschlossene Person in Sicherheit bringen und Erste-Hilfe leisten. Technische Reparaturen sind ausschließlich dem Fachbetrieb vorbehalten.

Kann der Vertrag auch mehrere Aufzüge abdecken?

Ja. Wir schließen Jahresverträge für einzelne Aufzüge oder ganze Gebäudekomplexe mit mehreren Anlagen ab. Jede Anlage wird separat registriert und dokumentiert.

Was kostet die Aufzugsbefreiung als Jahresvertrag?

Die Kosten hängen von Anzahl der Aufzüge, Standort und gewünschtem Leistungsumfang ab. Nach einer kostenlosen Beratung erstellen wir ein transparentes Angebot. Anfragen: 0561 / 850 18 217.

Jetzt rechtssicher aufstellen

Teilen Sie uns Ihr Gebäude und die Anzahl der Aufzüge mit. Wir erstellen ein individuelles Angebot – transparent, TRBS-konform, ohne Kleingedrucktes.

  • ✓  Reaktionszeit unter 30 Minuten
  • ✓  24/7 Notrufannahme
  • ✓  Vollständige Einsatzdokumentation
  • ✓  TRBS 3121 & BetrSichV konform
  • ✓  Haftungssicherheit für Gebäudebetreiber
Oder direkt anrufen: 0561 / 850 18 217 Notruf 24/7 • Büro täglich 13–21 Uhr

* Pflichtfelder. Ihre Daten werden vertraulich behandelt.