Was ist Aufzugsbefreiung?
Wenn ein Aufzug zwischen zwei Etagen stoppt und die Türen sich nicht öffnen, sitzen die eingeschlossenen Personen fest – oft verunsichert, manchmal in Panik. Aufzugsbefreiung bedeutet: qualifiziertes Personal kommt innerhalb kürzester Zeit, öffnet die Türen manuell nach vorgeschriebenem Verfahren und bringt die betroffene Person sicher heraus.
Das klingt einfach. Ist es aber nur dann, wenn es im Voraus organisiert ist: mit einem dokumentierten Befreiungsplan, ausgebildetem Personal und einer erreichbaren Notrufstelle – rund um die Uhr, auch nachts, am Wochenende und an Feiertagen.
TRBS 3121 & Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Die TRBS 3121 (Technische Regel für Betriebssicherheit) schreibt vor: Gebäudebetreiber sind verpflichtet, eine funktionsfähige Notrufanlage vorzuhalten, ein dokumentiertes Befreiungsverfahren zu erstellen und sicherzustellen, dass eingeschlossene Personen innerhalb von 30 Minuten befreit werden können. Die Haftung liegt beim Gebäudebetreiber – nicht beim Aufzughersteller, nicht bei der Hausverwaltung und nicht beim Aufzugsprüfer.
Reaktionszeit unter 30 Minuten – garantiert
TRBS 3121-konforme Reaktionszeit
Unsere mobilen Einsatzteams sind in Kassel und der gesamten Region Nordhessen stationiert. Jeder Einsatz wird zeitgestempelt dokumentiert – damit Sie als Betreiber die gesetzlich geforderte Nachweispflicht jederzeit erfüllen.
So läuft eine Aufzugsbefreiung ab
Von der Alarmierung bis zur sicheren Befreiung folgen wir einem klar strukturierten, nach TRBS 3121 dokumentierten Ablauf:
Notruf geht ein
Die eingeschlossene Person betätigt den Notrufknopf im Aufzug. Unsere Leitstelle ist 24/7 besetzt und nimmt den Alarm sofort entgegen. Standort und Aufzugsnummer werden automatisch übermittelt.
Einsatz wird ausgelöst
Innerhalb von Sekunden wird das nächste verfügbare Einsatzteam alarmiert. Die Anfahrtsdauer ist durch unsere regionalen Standorte in Kassel und Nordhessen auf ein Minimum reduziert.
Befreiung vor Ort
Das Einsatzteam öffnet die Aufzugstür nach vorgeschriebenem manuellem Verfahren, sichert die Öffnung und begleitet die betroffene Person sicher aus dem Aufzugsschacht. Bei Bedarf wird der Rettungsdienst hinzugezogen.
Dokumentation & Meldung
Jeder Einsatz wird mit Zeitstempel, Einsatzdaten und Maßnahmenprotokoll vollständig dokumentiert. Der Aufzug wird bis zur Freigabe durch den Fachbetrieb gesperrt. Sie erhalten einen Bericht innerhalb von 24 Stunden.
Wer braucht einen Aufzugsbefreiungsservice?
Jeder Betreiber eines Personenaufzugs ist nach BetrSichV § 4 verpflichtet, die Sicherheit seiner Aufzugsanlage zu gewährleisten – einschließlich der Befreiung eingeschlossener Personen. Das betrifft insbesondere:
Häufige Fragen zur Aufzugsbefreiung
Was schreibt TRBS 3121 für Gebäudebetreiber vor?
Die TRBS 3121 verpflichtet Betreiber, eine funktionsfähige Notrufanlage vorzuhalten, ein dokumentiertes Befreiungsverfahren zu erstellen und sicherzustellen, dass Personen innerhalb von 30 Minuten befreit werden. Verantwortlich ist der Gebäudebetreiber.
Wie schnell muss eine Aufzugsbefreiung erfolgen?
Nach TRBS 3121 innerhalb von 30 Minuten nach Alarmierung. S.U.K. Sicherheit GmbH garantiert diese Reaktionszeit im gesamten Einsatzgebiet – mit vollständiger Zeitstempeldokumentation für Ihre Nachweispflicht.
Was darf eine Sicherheitsfirma bei der Aufzugsbefreiung?
Sachkundig ausgebildetes Personal darf die manuelle Türöffnung nach Befreiungsverfahren durchführen, die eingeschlossene Person in Sicherheit bringen und Erste-Hilfe leisten. Technische Reparaturen sind ausschließlich dem Fachbetrieb vorbehalten.
Kann der Vertrag auch mehrere Aufzüge abdecken?
Ja. Wir schließen Jahresverträge für einzelne Aufzüge oder ganze Gebäudekomplexe mit mehreren Anlagen ab. Jede Anlage wird separat registriert und dokumentiert.
Was kostet die Aufzugsbefreiung als Jahresvertrag?
Die Kosten hängen von Anzahl der Aufzüge, Standort und gewünschtem Leistungsumfang ab. Nach einer kostenlosen Beratung erstellen wir ein transparentes Angebot. Anfragen: 0561 / 850 18 217.
