Aufzugswartung: Regelmäßige Sichtkontrollen nach TRBS für maximale Sicherheit<

In Deutschland unterliegt die Aufzugswartung strengen Sicherheitsanforderungen und regelmäßigen Überprüfungen, die durch die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) geregelt sind. Sichtkontrollen sind ein wesentlicher Bestandteil dieser Überprüfungen. Hier ist ein Überblick über die relevanten Anforderungen und Abläufe:

Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)

Die TRBS legen fest, wie die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) umzusetzen ist. Sie enthalten konkrete Vorgaben für die Sicherheit und den Betrieb von Aufzügen, was die Aufzugswartung betrifft.

Regelmäßige Prüfungen im Rahmen der Aufzugswartung

Nach TRBS und BetrSichV sind regelmäßige Prüfungen von Aufzügen vorgeschrieben. Diese beinhalten:

  1. Wiederkehrende Prüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS):

    • Alle zwei Jahre für Aufzüge, die vor dem 1. Juni 2015 in Betrieb genommen wurden.
    • Alle vier Jahre für Aufzüge, die nach dem 1. Juni 2015 in Betrieb genommen wurden.
  2. Sicht- und Funktionskontrollen durch den Betreiber:

    • In regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch monatlich.
Sichtkontrollen als Teil der Aufzugswartung nach TRBS

Die Sichtkontrollen dienen dazu, offensichtliche Mängel frühzeitig zu erkennen und die Sicherheit der Benutzer zu gewährleisten. Folgende Punkte sollten dabei beachtet werden:

  1. Zustand der Aufzugstüren:

    • Überprüfung auf Beschädigungen oder Verschleiß.
    • Sicherstellen, dass die Türen korrekt schließen und keine Hindernisse vorhanden sind.
  2. Beleuchtung:

    • Überprüfung der Kabinenbeleuchtung und der Beleuchtung im Bereich der Zugangstüren.
    • Sicherstellen, dass alle Lampen funktionsfähig sind.
  3. Beschilderung und Notrufeinrichtungen:

    • Überprüfung der Lesbarkeit und Vollständigkeit von Sicherheitshinweisen und Schildern.
    • Testen der Notrufeinrichtungen, um sicherzustellen, dass diese im Notfall funktionieren.
  4. Kabinenboden und -wände:

    • Überprüfung auf Sauberkeit, Beschädigungen oder Fremdkörper, die eine Gefahr darstellen könnten.
  5. Fahrverhalten des Aufzugs:

    • Beobachtung des Fahrverhaltens, insbesondere Ruckeln, ungewöhnliche Geräusche oder abrupte Stopps.
Durchführung der Sichtkontrollen in der Aufzugswartung

Die Sichtkontrollen können von geschultem Personal des Betreibers durchgeführt werden. Wichtig ist eine gründliche Dokumentation der Ergebnisse und eventueller festgestellter Mängel. Bei festgestellten Sicherheitsrisiken ist sofortiges Handeln erforderlich, z.B. durch Beauftragung einer Fachfirma zur Reparatur oder Stilllegung des Aufzugs bis zur Behebung des Mangels.

Dokumentation und Nachverfolgung der Aufzugswartung

Alle durchgeführten Sichtkontrollen und festgestellten Mängel müssen dokumentiert werden. Die Dokumentation sollte folgende Informationen enthalten:

  • Datum und Uhrzeit der Kontrolle
  • Name des Prüfers
  • Festgestellte Mängel und durchgeführte Maßnahmen
  • Unterschrift des Prüfers

egelmäßige Sichtkontrollen nach TRBS sind essenziell für die Aufzugswartung. Sie ermöglichen die frühzeitige Erkennung und Behebung von Mängeln, bevor sie zu ernsthaften Sicherheitsproblemen führen. Ein gut strukturierter Kontroll- und Wartungsplan ist daher unerlässlich, um die Sicherheit und Funktionalität von Aufzügen langfristig zu gewährleisten. Gerne bieten wir für Ihre Fahrkabinen die vorgeschriebenen Sichtprüfungen kostengünstig an. Ebenso bieten wir Ihnen Aufzugsbefreiungen an.