Brandschutzschulung nach ASR A2.2: Was Ihr Betrieb braucht und warum
Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 verpflichtet jeden Arbeitgeber, einen ausreichenden Anteil seiner Belegschaft als Brandschutzhelfer auszubilden. Mindestens 5 Prozent der Beschäftigten – in der Praxis bedeutet das bei 20 Mitarbeitern bereits eine Person, bei 100 Mitarbeitern fünf. Bei erhöhtem Brandrisiko, Schichtbetrieb oder besonderen Gebäudestrukturen steigt dieser Anteil.
Hinzu kommt die jährliche Brandschutzunterweisung aller Mitarbeiter nach § 12 ArbSchG und DGUV Vorschrift 1. S.U.K. Sicherheit GmbH übernimmt beides: Brandschutzhelfer ausbilden und allgemein unterweisen – direkt in Ihrem Betrieb, mit rechtssicherem Nachweis.
Fehlen die vorgeschriebenen Brandschutzhelfer oder ist die Unterweisung nicht dokumentiert, haftet der Arbeitgeber bei einem Brand vollständig. Berufsgenossenschaft und Versicherung können Leistungen verweigern.
Rechtsgrundlagen: § 10 ArbSchG, § 22 BGV A1, ASR A2.2, DGUV Vorschrift 1
Wie viele Brandschutzhelfer braucht Ihr Betrieb?
Die Mindestzahl nach ASR A2.2 richtet sich nach der Belegschaftsgröße. Bei erhöhtem Risiko (z.B. Lager, Produktion, Pflegeeinrichtungen) empfiehlt die DGUV einen höheren Anteil:
| Betriebsgröße | Mind. Brandschutzhelfer | Bei erhöhtem Risiko |
|---|---|---|
| bis 20 Mitarbeiter | 1 Person | 2 Personen |
| 21–100 Mitarbeiter | 5 % der Belegschaft | 10 % der Belegschaft |
| 101–500 Mitarbeiter | mind. 5 Personen | mind. 10 Personen |
| über 500 Mitarbeiter | je Schicht / Etage | Brandschutzkonzept erforderlich |
Was wird in der Brandschutzschulung vermittelt?
Brandlehre
Entstehung, Ausbreitung und Arten von Bränden. Brandklassen A–F und geeignete Löschmittel für jede Situation.
Alarmierung & Evakuierung
Alarmplan kennen und anwenden. Evakuierung leiten, Sammelplätze definieren, Vollzähligkeitskontrolle.
Löschübung
Praktischer Einsatz von Handfeuerlöschern und Wandhydranten. Verschiedene Brandklassen löschen – auch unter Stress.
Betriebsspezifische Gefahren
Analyse der konkreten Brandrisiken in Ihrem Betrieb: Gefahrstoffe, Lager, technische Anlagen, Fluchtwege.
Rechtliche Grundlagen
Pflichten des Arbeitgebers, Pflichten des Brandschutzhelfers, Dokumentationsanforderungen nach ArbSchG.
Erste Hilfe im Brandfall
Verhalten bei Rauchvergiftung, erste Maßnahmen bei Brandverletzungen, Notruf richtig absetzen.
So läuft die Brandschutzschulung ab
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1
Anfrage und Bedarfsanalyse
Sie teilen uns Betriebsgröße, Branche und aktuellen Stand der Brandschutzhelfer mit. Wir ermitteln den genauen Schulungsbedarf und erstellen ein Angebot.
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2
Terminabstimmung und Vorbereitung
Wir stimmen Termin und Schulungsort mit Ihnen ab. Auf Wunsch analysieren wir vorab Ihre Fluchtwege, Feuerlöscherstandorte und Ihren bestehenden Brandschutzplan.
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3
Durchführung der Schulung
Theoretischer Teil mit betriebsspezifischen Inhalten und praktische Löschübungen. Dauer: ca. 8 Stunden für Brandschutzhelfer, 1–2 Stunden für allgemeine Unterweisung.
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4
Zertifikat und Dokumentation
Jeder Teilnehmer erhält ein Zertifikat. Sie erhalten eine Teilnehmerliste mit Datum und Inhalt als rechtssichere Dokumentation für die Behörde und Berufsgenossenschaft.
Warum S.U.K. Sicherheit GmbH für Ihre Brandschutzschulung
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🔥Praxisnahe Löschübungen inklusive
Kein reines Theorieseminar. Unsere Schulungen schließen immer praktische Übungen mit echten Feuerlöschern ein. Ihre Mitarbeiter wissen danach, was zu tun ist – nicht nur theoretisch.
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🏠Inhouse – angepasst an Ihren Betrieb
Wir schulen in Ihrer Betriebsumgebung. Fluchtwege, Sammelplätze und spezifische Gefahrenquellen werden direkt einbezogen. Das erhöht den Lerneffekt erheblich.
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📄Rechtssichere Dokumentation
Zertifikat für jeden Teilnehmer, Teilnehmerliste mit Datum und Inhalten. Damit erfüllen Sie Ihre Dokumentationspflicht nach ArbSchG lückenlos.
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🕑Erinnerungsservice für Wiederholungen
Wir erinnern Sie rechtzeitig, wenn die nächste Auffrischung ansteht. So verpassen Sie keine Pflichttermine und bleiben dauerhaft compliant.
Häufige Fragen zur Brandschutzschulung
Wie viele Brandschutzhelfer braucht mein Betrieb?
Nach ASR A2.2 mindestens 5 Prozent der Belegschaft. Bei 20 Mitarbeitern also 1 Person, bei 100 Mitarbeitern 5. Bei erhöhtem Brandrisiko (Lager, Produktion, Pflegeeinrichtungen) sollte der Anteil höher sein. Wir ermitteln im Gespräch den genauen Bedarf für Ihren Betrieb.
Wie oft muss die Schulung wiederholt werden?
Die allgemeine Brandschutzunterweisung aller Mitarbeiter ist jährlich durchzuführen. Brandschutzhelfer sollten alle 3 bis 5 Jahre nachgeschult werden. Nach wesentlichen betrieblichen Änderungen (Umbau, Umzug, neue Gefahrstoffe) ist eine sofortige Auffrischung erforderlich.
Welche Qualifikation haben Ihre Trainer?
Unsere Trainer verfügen über langjährige Praxiserfahrung im Sicherheitsdienst sowie spezifische Ausbildungen im Brandschutz. Sie kennen reale Einsatzsituationen aus dem Betriebsalltag und vermitteln keine abstrakten Lehrbuchinhalte.
Was passiert, wenn wir keine Brandschutzhelfer haben?
Arbeitgeber, die keine oder zu wenige Brandschutzhelfer ausgebildet haben, verstoßen gegen § 10 ArbSchG. Im Brandfall drohen strafrechtliche Konsequenzen, der Verlust des Versicherungsschutzes und volle zivilrechtliche Haftung.