Schulungen für Sicherheit am Arbeitsplatz: gesetzliche Pflicht und praktischer Nutzen
Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, ihre Mitarbeiter regelmäßig zu unterweisen – sowohl im Brandschutz als auch im sicheren Umgang mit Konfliktsituationen. Fehlen diese Nachweise, drohen Bußgelder und im Schadensfall eine vollständige Haftung. S.U.K. Sicherheit GmbH übernimmt diese Schulungen für Sie: praxisnah, rechtssicher und mit zertifiziertem Nachweis für jeden Teilnehmer.
Unsere Schulungen finden auf Wunsch direkt in Ihrem Betrieb statt. So entfällt der Aufwand für Ihre Mitarbeiter und der Inhalt kann an Ihre spezifische Betriebssituation angepasst werden.
Unsere Schulungsangebote
Brandschutzschulung
Nach ASR A2.2 und ArbSchG. Ausbildung von Brandschutzhelfern, Unterweisung aller Mitarbeiter, Erstellen von Evakuierungsplänen.
- Pflichtquote: mind. 5 % der Belegschaft
- Alle 3–5 Jahre aufzufrischen
- Zertifizierter Nachweis
Deeskalationsschulung
Für Mitarbeiter mit Kundenkontakt, Sicherheitspersonal, Pflegekräfte und alle, die in Konfliktsituationen professionell reagieren müssen.
- Verbale und nonverbale Techniken
- Praxisübungen mit Fallbeispielen
- Zertifizierter Nachweis
Für welche Unternehmen und Einrichtungen eignen sich unsere Schulungen?
Industrie & Gewerbe
Produktions- und Lagerhallen mit erhöhtem Brandrisiko. Pflicht zur Brandschutzhelfer-Ausbildung nach ASR A2.2.
Büro & Verwaltung
Regelmäßige Brandschutzunterweisung und Evakuierungsübungen für alle Mitarbeiter – unabhängig von der Betriebsgröße.
Einzelhandel & Gastronomie
Hoher Kundendurchlauf, tägliche Konfliktsituationen. Deeskalations- und Brandschutzschulungen für das gesamte Team.
Schulen & Bildung
Lehrkräfte und pädagogisches Personal in Konfliktsituationen stärken. Evakuierungspläne und Brandschutzhelfer ausbilden.
Pflege & Gesundheit
Pflegepersonal ist täglich mit belastenden Situationen konfrontiert. Deeskalation schützt Mitarbeiter und Patienten.
Sicherheitsdienste
Regelmäßige Auffrischung für Sicherheitsmitarbeiter. Brandschutz und Deeskalation als Kernkompetenz im Bewachungsgewerbe.
Gesetzliche Grundlagen: Warum Schulungen Pflicht sind
| Rechtsgrundlage | Inhalt | Schulungstyp |
|---|---|---|
| § 12 ArbSchG | Arbeitgeber muss Beschäftigte regelmäßig unterweisen | Brandschutz & Deeskalation |
| ASR A2.2 | Mind. 5 % der Belegschaft als Brandschutzhelfer ausbilden | Brandschutzschulung |
| DGUV Vorschrift 1 | Jährliche Unterweisung zu Sicherheit und Gesundheitsschutz | Brandschutz & Deeskalation |
| § 5 ArbSchG | Gefährdungsbeurteilung muss psychische Belastungen erfassen | Deeskalationsschulung |
Warum S.U.K. Sicherheit GmbH für Ihre Schulungen
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🏭Praxiserfahrung aus dem Sicherheitsdienst
Unsere Trainer kommen aus der Sicherheitsbranche und kennen reale Einsatzsituationen. Die Schulungsinhalte sind kein Lehrbuch, sondern gelebte Praxis.
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🏠Inhouse – direkt in Ihrem Betrieb
Wir kommen zu Ihnen. Kein Reiseaufwand für Ihre Mitarbeiter, Inhalte können auf Ihre betriebliche Situation angepasst werden.
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📄Zertifizierter Nachweis für jeden Teilnehmer
Nach jeder Schulung erhalten alle Teilnehmer einen rechtssicheren Nachweis. Sie erfüllen damit Ihre Dokumentationspflicht nach ArbSchG.
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👤Flexible Gruppengrößen
Von der Einzelunterweisung bis zur Firmenschulung mit 30+ Teilnehmern. Wir passen Rhythmus, Dauer und Inhalt an Ihren Betriebsalltag an.
Häufige Fragen zu unseren Schulungen
Wie oft müssen Brandschutzschulungen durchgeführt werden?
Brandschutzhelfer müssen alle 3 bis 5 Jahre nachgeschult werden. Die allgemeine Brandschutzunterweisung aller Mitarbeiter ist laut DGUV Vorschrift 1 jährlich durchzuführen. Nach wesentlichen Änderungen im Betrieb (Umzug, Umbau, neue Gefahrstoffe) ist eine sofortige Unterweisung erforderlich.
Können Schulungen direkt in unserem Betrieb stattfinden?
Ja. Wir bieten alle Schulungen als Inhouse-Veranstaltung an. Das spart Ihren Mitarbeitern Reisezeit und ermöglicht es, betriebsspezifische Gegebenheiten wie Fluchtwege, Feuerlöscherstandorte oder typische Konfliktsituationen direkt einzubeziehen.
Was kostet eine Schulung?
Die Kosten richten sich nach Schulungsart, Teilnehmerzahl und Aufwand. Wir erstellen Ihnen auf Anfrage innerhalb von 24 Stunden ein kostenloses, unverbindliches Angebot.