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Das Hausrecht für Sicherheitsdienste

11. Oktober 2022  ·  S.U.K. Sicherheit GmbH

Hausrecht für Sicherheitsdienste

Sicherheitsmitarbeiter müssen das Hausrecht kennen und korrekt anwenden, um Regeln auf fremdem Grundstück durchsetzen zu können. Das Hausrecht bezeichnet das Recht, bestimmte zuvor festgelegte Regeln – auch übertragene – auf dem eigenen Grundstück oder in den eigenen Räumlichkeiten gegenüber Dritten durchzusetzen.

Was genau ist das Hausrecht?

Das Hausrecht taucht als Begriff weder im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) noch im Strafgesetzbuch (StGB) explizit auf. Es ergibt sich vielmehr aus dem Eigentumsrecht und dem Besitzrecht des Eigentümers. Maßgeblich ist § 903 BGB, der die Befugnis des Eigentümers regelt, andere von seinem Grundstück oder aus seinen Räumen fernzuhalten – solange keine gesetzlichen Beschränkungen entgegenstehen.

Hausrechtsmaßnahmen im Sicherheitsdienst

Sicherheitspersonal handelt als Besitzdiener im Sinne des § 855 BGB: Es übt die tatsächliche Gewalt über eine Sache für den Eigentümer aus und ist dessen Weisungen unterworfen. Auf dieser Grundlage darf das Sicherheitspersonal das Hausrecht im Auftrag des Eigentümers oder Besitzers ausüben.

Selbsthilfe des Besitzers und des Besitzdieners

Wichtige Rechtsnormen für die Praxis des Sicherheitsdienstes:

  • § 858 BGB – Verbotene Eigenmacht: Wer dem Besitzer ohne dessen Willen den Besitz entzieht oder ihn im Besitz stört, handelt verbotenermaßen eigenmächtig.
  • § 859 BGB – Selbsthilfe des Besitzers: Der Besitzer darf sich verbotener Eigenmacht mit Gewalt erwehren.
  • § 855 BGB – Besitzdiener: Wer die tatsächliche Gewalt über eine Sache für einen anderen ausübt, ist Besitzdiener und handelt in dessen Namen.
  • §§ 230, 860, 861, 862 BGB regeln weitere Aspekte der zulässigen Selbsthilfe und des Besitzschutzes.

Warum das Hausrecht für Security wichtig ist

Sicherheitsmitarbeiter müssen diese rechtlichen Grundlagen kennen, um an Türen, bei Veranstaltungen und auf Messen rechtmäßig zu handeln und die Regeln des Hausrechtsinhabers durchzusetzen. Ohne Kenntnis dieser Normen riskieren sie, selbst gegen Strafrecht zu verstoßen.

Hinweis: Das Hausrecht erlaubt nur verhältnismäßige Maßnahmen. Ein Platzverweis oder die Verweigerung des Zutritts ist zulässig; körperliche Gewalt ist nur in engen Grenzen der Notwehr bzw. Nothilfe erlaubt. Im Zweifel sollte die Polizei hinzugezogen werden.

Gut ausgebildetes Sicherheitspersonal kennt die rechtlichen Grundlagen seines Handelns.

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